Lohnverrechnung

Steuerberatung Reinhard Hahn - Bereich Lohnverrechnung
Die Lohn- und Gehaltsverrechnung zählt zu den komplexesten Materien mit denen man sich als SteuerberaterIn im Alltag auseinandersetzt.

Im Bereich Lohnverrechnung sind die Lohn- und Gehaltsabrechnung an sich und der damit in Zusammenhang erforderliche Behördenverkehr mit der Gesundheitskasse (Krankenkasse), dem Finanzamt sowie der Gemeinde erfasst – ebenso wie Beratung zum Thema Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht.

Mag. Reinhard Hahn - Steuerberatung in Ziersdorf

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Mein Leistungsangebot im Bereich der Lohnverrechnung

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Die monatlichen Leistungen im Bereich der Lohnabrechnung sowie der Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter. 

Behördenverkehr

Monatliche Meldungen an die Abgabebehörden wie Gesundheitskasse (Krankenkasse), Finanzamt und Gemeinde

Rechtliche Beratungen

Dies beinhaltet die Beratung in arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. 

Lohn- und Gehalts- abrechnung

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung, zumeist verkürzt als Lohnverrechnung bezeichnet, zählt zu den komplexesten Materien, mit denen man als SteuerberaterIn im Alltag zu tun hat: zum steuerlichen Themenkreis gesellen sich auch arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte, die einer ständigen Änderung in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung unterliegen. Zeitmangel, eingeschränkte Möglichkeiten der Fehlerkorrektur und drohende Strafen bei Nichteinhaltung bestimmter Vorschriften tun ihr Übriges, um den Druck auf den Lohnverrechner noch weiter zu erhöhen.

Aus diesem Grund ist es anzuraten, die Lohnverrechnung einem Experten, wie zum Beispiel einem Steuerberater, zu überlassen – so können Sie sich darauf verlassen, dass die Abrechnungen den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen.

Neben dem laufenden Lohn bzw. Gehalt und den abzuführenden Lohnabgaben an die Gesundheitskasse, das Finanzamt und die Gemeinde umfasst dieser Leistungskomplex auch die Berechnung von zusätzlichen Entgeltbestandteilen wie Überstundenentgelt, Prämien, Reisekosten, Zulagen, Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt und Sonderzahlungen. Die Einstufung im Gehaltsschema des jeweils anwendbaren Kollektivvertrags ist ebenso Teil meiner Leistung wie die Berücksichtigung der zumeist am Jahresbeginn vorzunehmenden Erhöhungen.

Behördenverkehr

Als ArbeitgeberIn hat man einer Menge an Meldeverpflichtungen nachzukommen, deren Missachtung oftmals mit Strafe bedroht sind. Allen voran ist hier die Anmeldung bei der Gesundheitskasse vor Arbeitsantritt zu nennen, welche alle Dienstverhältnisse (auch geringfügig Beschäftigte) betrifft. Dazu kommen monatliche Beitragsgrundlagenmeldungen, Abmeldungen, Kommunalsteuererklärungen, §109a-Meldungen um nur einige Beispiele zu nennen. Als Ihr Steuerberater kümmere ich mich darum, dass sämtliche Meldungen zeitgerecht und korrekt an die jeweils zuständige Behörde erstattet werden und Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.

Auch im Bereich der Lohnabgaben wird geprüft – entweder durch ein Organ des Finanzamts oder durch ein Organ der Gesundheitskasse. Bei einer solchen „Gemeinsamen Prüfung der Lohnabhängigen Abgaben“, kurz GPLA, fungiere ich so weit als möglich als Ansprechpartner des prüfenden Organs. Dies mindert die Gefahr von Missinterpretationen und sorgt dafür, dass Sie nicht in Ihren Rechten verletzt werden.

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Hinweis: Bei der Erstberatung geht es nicht um die Lösung konkreter Fallkonstellationen. In erster Linie wird in diesem Beratungsgespräch geklärt, mit welchen meiner Leistungen ich Sie unterstützen kann und wie wir unsere Zusammenarbeit bestmöglich organisieren.

Rechtliche Beratung

Das Arbeitsrecht ist ein heiß umkämpfter Rechtsbereich, der in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung ständigen Veränderungen unterworfen ist. Welche Vereinbarungen gesetzlich erlaubt sind und welche nicht, ist nicht immer leicht zu beantworten. Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen bei Fragen dieser Art beratend zur Seite.

Der sozialversicherungsrechtliche Beratungsbedarf im Bereich der Lohnverrechnung hat häufig mit der Frage zu tun, welche Vertragsart vorliegt: Echter Dienstvertrag? Freier Dienstvertrag? Werkvertrag? Die Unterscheidungsmerkmale sind oft gering, die Rechtsauswirkungen jedoch enorm – eine nachträgliche Umqualifizierung kann mitunter existenzbedrohend sein! Als Ihr Steuerberater kann ich Sie bei der richtigen Gestaltung und Interpretation von Verträgen unterstützen und auf diese Weise helfen, die Gefahr einer Umqualifizierung von Vertragsverhältnissen zu minimieren.

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