Rechnungswesen

Steuerberatung Reinhard Hahn - Bereich Rechnungswesen & Jahresabschluss
Der Bereich Rechnungswesen umfasst die Arbeiten von der Belegerfassung bis hin zu Auswertungen und Jahresabschlüssen

Das große Thema rund ums Rechnungswesen umfasst die Gebiete Buchhaltung, die Erstellung von Einnahmen-/Ausgabenrechnungen und Überschussrechnungen, die Erstellung von Bilanzen und Jahresabschlüssen sowie die Implementierung und Führung von Kostenrechnungen.

Mag. Reinhard Hahn - Steuerberatung in Ziersdorf

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Mein Leistungsangebot im Bereich Rechnungswesen

Laufende Buchhaltung

Enthält die Aufbereitung und Erfassung der Belege, inklusive laufender Kontenabstimmungen, Verwaltung der offenen Posten sowie die Erstellung von aussagekräftigen Auswertungen.

Jahresabschluss

Diese besondere Form der Auswertung ist nicht nur die Grundlage für die endgültige Ermittlung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sondern die wohl wichtigste Informationsquelle für Dritte und Anknüpfungspunkt für unterschiedliche Rechtsvorgänge. 

Kostenrechnung

Die Kostenrechnung ist ein Instrument, welches verlässliche Zahlen als Grundlage für  viele unternehmerische Entscheidungen liefern kann und Ihr Unternehmen in weiteren detaillierten Auswertungen widerspiegelt. 

Laufende Buchhaltung

Unter diesem Tätigkeitsbereich sind die folgenden Leistungen zusammengefasst, aus denen Sie, je nach Ihrem individuellen Bedarf, wählen können:

  • Aufbereitung und elektronische Erfassung der laufenden Geschäftsfälle
  • Laufende Abstimmung der Konten
  • Verwaltung von offenen Posten von Kunden und Lieferanten
  • Erstellung von aussagekräftigen Auswertungen
  • Erstellung und Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) und Zusammenfassenden Meldungen (ZM) an das Finanzamt
  • laufende Beratung zu Ihren Fragen betreffend Buchhaltung

Aufbereiten und elektronische Erfassung der laufenden Geschäftsfälle

Vor allem die Aufbereitung der Belege (darunter ist im Wesentlichen das Sortieren und Einordnen oder ev. Scannen gemeint) wird im Regelfall vom Unternehmen selbst durchgeführt – das spart dem Steuerberater Zeit und dem Unternehmen in der Folge Kosten. Sogenannte Plastiksackerl-Buchhaltungen gibt es zwar nach wie vor, stellen aber die Ausnahme dar.

Die elektronische Erfassung meint das Buchen in einer Buchhaltungssoftware. Ob es für ein Unternehmen Sinn macht, diesen Arbeitsschritt selbst zu erledigen oder an einen Steuerberater auszulagern ist vom Einzelfall abhängig, je nach Umfang, Komplexität, Sachkenntnis und Zeitbudget. Wie auch immer Sie sich entscheiden – meine Unterstützung ist Ihnen sicher!  Ein sehr unbequemes Thema, dass bei größeren Fällen immer wieder auch durch die Medien geistert, vermutlich aber öfter vorkommt als man denkt, ist die Veruntreuung von Firmengeldern: Private Rechnungen vom Firmenkonto überweisen und in der Buchhaltung zu verstecken ist keine hohe Kunst. Durch die Trennung von Zahlungsverantwortung und Buchhaltung, etwa durch Beauftragung eines Steuerberaters, ist bereits ein wesentlicher Schritt zur Vermeidung dieser illegalen Praktiken getan!

Laufende Kontenabstimmung

Durch die laufende Abstimmung der Konten werden etwaige Fehler und Versäumnisse früher entdeckt, was erheblichen Ärger und Kosten sparen kann! Überdies wird mit einer laufend durchgeführten Kontenpflege eine bessere Qualität bei den Auswertungen erreicht, was sich positiv auf deren Aussagekraft auswirkt und einen besseren Eindruck, zB bei finanzierenden Banken, hinterlässt.

OP-Verwaltung Kunden und Lieferanten

Je umfangreicher die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ist, umso schwieriger wird es, den Überblick über Kundenforderungen und Verbindlichkeiten des Unternehmens zu behalten. Mit Hilfe von zeitnah erstellten Offene-Posten-Listen (OP-Listen) kann ein Unternehmer früher auf säumige Kunden reagieren und geeignete Einbringungsmaßnahmen setzen bzw. eigene Fehler im Zahlungsverkehr leichter erkennen und darauf reagieren.

Erstellung von Auswertungen (Monatsabschluss/Quartalsabschluss)

Am Ende der Erfassung steht der Monats- bzw. Quartalsabschluss. Neben der bereits beschriebenen OP-Listen stelle ich, je nach Bedarf, individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Auswertungen zur Verfügung, die Sie bestmöglich über den Geschäftsverlauf informieren und Ihnen so ermöglichen, die Entwicklung Ihres Unternehmens oder einzelner Geschäftsbereiche früher zu erkennen. Somit sind Sie in der Lage, früher auf Veränderungen zu reagieren oder bestimmte Entwicklungen in eine für Sie bevorzugte Richtung zu steuern.

Nicht nur Sie selbst sind an der laufenden Entwicklung Ihres Unternehmens interessiert, auch Kapitalgeber (wie zB Banken, Teilhaber, …) überprüfen unter Umständen laufend den Geschäftsverlauf. Mit der rechtzeitigen Bereitstellung von aussagekräftigen Auswertungen können so Ärger und eine unnötige Verteuerung der Finanzierung vermieden werden.

Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und Zusammenfassende Meldung (ZM)

Wenn Sie als Unternehmer Ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung stellen, müssen Sie diese laufend an das Finanzamt abführen und im Regelfall auch Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) übermitteln. Zusammenfassende Meldungen (ZM) sind dann zu erstellen, wenn Sie Umsätze mit Unternehmern im EU-Ausland erzielen. Die fristgerechte Erfüllung dieser Verpflichtung ist elementar für die Steuerfreiheit dieser Umsätze und deshalb entsprechend wichtig! Als Ihr Steuerberater sorge ich nach Möglichkeit dafür, dass diese Verpflichtungen fristgerecht erfüllt werden und Sie vor Strafen oder sonstigem finanziellen Schaden bewahrt bleiben.

Unter diesem Leistungsbereich ist auch die Organisation der Überweisung oder Beantragung einer allfälligen Rückzahlung bei einem Vorsteuerguthaben umfasst.

Laufende Beratung bei Fragen zur Buchhaltung

Die teilweise sehr formalistische Verwaltungspraxis verlangt Unternehmern vieles ab und verzeiht so manche Fehler nur im Ausnahmefall. Deshalb ist es erforderlich, im laufenden Geschäftsbetrieb die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Vor allem im Bereich der Umsatzsteuer kommt es immer wieder zu Unklarheiten und komplexen Fragen. Mit Hilfe der richtigen Vorgangsweise können unangenehme (und unumkehrbare) Folgen vermieden werden. Als Unternehmer sind Sie deshalb gut beraten, im Zweifelsfall mich als Ihren Steuerberater zu konsultieren!

Unabhängig davon, welche Arbeitsschritte der laufenden Buchhaltung Sie selbst erledigen – Sie können sich meiner Unterstützung bei Fragen und Problemen sicher sein!

Jahresabschluss

Bilanz

Für den Begriff „Jahresabschluss“ wird als Synonym oft verkürzt der Begriff „Bilanz“ verwendet. Richtigerweise ist die Bilanz jedoch lediglich ein Bestandteil des Jahresabschlusses, für den es wiederum unterschiedliche gesetzliche Grundlagen gibt. Um keine unnötige Verwirrung zu stiften fasse ich unter dem Servicepunkt „Jahresabschluss“ alle vorhandenen Gewinnermittlungsarten, die für Sie als Unternehmer in Betracht kommen, zusammen. Das umfasst im betrieblichen Bereich die zahlreichen Pauschalierungsarten, die vollständige Einnahmen-Ausgabenrechnung und den Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), zumeist bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang. Im außerbetrieblichen Bereich, zB bei Vermietungseinkünften, wird jährlich eine Überschussrechnung erstellt. Bei der Wahl der richtigen Gewinnermittlungsmethode wird – neben den gesetzlichen Erfordernissen – nach Möglichkeit auch eine andere, für Sie günstigere Methode geprüft und bei Sinnhaftigkeit angewendet.

Der Jahresabschluss ist also nicht bloß eine Aufsummierung der unterjährig erfassten Zahlen. Je nach Erfordernis wird das Rechenwerk ergänzt, präzisiert und nochmals auf Richtigkeit kontrolliert und das Ergebnis nach Möglichkeit optimiert. Dies umfasst die Führung des Anlagenverzeichnisses und die Berechnung der Abschreibung, die Berechnung von Rückstellungen, die Berechnung der Abgrenzungen für ein periodenrichtiges Ergebnis, die Bewertung von Vorräten, Forderungen und Verbindlichkeiten, usw.

Zusammenarbeit

Niemand kennt Ihr Unternehmen besser als Sie! Ohne Ihre Mithilfe und Ihren Einschätzungen lässt sich kaum ein aussagekräftiger Jahresabschluss erstellen. Je nach Komplexität des Unternehmens erfordert die Jahresabschlusserstellung eine intensive Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Steuerberater: Aus den von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Informationen erstelle ich, unter Berücksichtigung aller anwendbaren Rechtsvorschriften, einen möglichst aussagekräftigen und wahrheitsgetreuen Jahresabschluss.

Jahresabschluss – wofür?

Auch wenn die laufende Buchhaltung selbst geführt wird – für den Jahresabschluss wird in aller Regel ein Steuerberater beauftragt. Der Jahresabschluss ist die bedeutendste zahlenbasierte Auswertung Ihres Unternehmens. Er bildet die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer, er ist die Basis für die Verteilung des Gewinnes (oder Verlustes) bei Personengesellschaften und für die Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss ist ein wesentlicher Bestandteil der Beurteilung Ihres Unternehmens durch Banken und Investoren sowie die Grundlage für zahlreiche andere rechtsgeschäftliche Vorgänge.

Kapitalgesellschaften (zB GmbHs, AGs) sind verpflichtet, dem zuständigen Gericht den (gekürzten) Jahresabschluss für die Veröffentlichung im Firmenbuch zu übermitteln. Die Erstellung in der geforderten Form und die elektronische Übermittlung erfolgt ebenso durch den Steuerberater.

Was ist ein gutes Ergebnis?

Aus der Vielzahl der Funktionen des Jahresabschlusses ergibt sich ein Spannungsfeld: Für die Berechnung der Steuer wäre die Darstellung eines möglichst niedrigen Gewinns von Vorteil, weil dadurch im Regelfall auch die Steuerlast niedriger ausfällt. Gegenüber Banken oder Investoren ist aber genau das Gegenteil, also die Darstellung eines möglichst hohen Gewinns vorteilhaft, um in den Genuss günstigerer Finanzierungen kommen zu können. Dem Bilanzersteller stehen eine gewisse Zahl an Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, die je nach Zielsetzung gewählt werden können, um das für den wirtschaftlichen Erfolg bestmögliche Resultat zu liefern.

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Hinweis: Bei der Erstberatung geht es nicht um die Lösung konkreter Fallkonstellationen. In erster Linie wird in diesem Beratungsgespräch geklärt, mit welchen meiner Leistungen ich Sie unterstützen kann und wie wir unsere Zusammenarbeit bestmöglich organisieren.

Kostenrechnung

Ist man zu einer Kostenrechnung verpflichtet?

Die Kostenrechnung ist ein Instrument, dass verlässliche Zahlen als Grundlage für  viele unternehmerische Entscheidungen liefern kann. Das Führen einer Kostenrechnung ist im Gesetz nicht explizit vorgeschrieben, wobei es zur Erfüllung bestimmter gesetzlicher Vorschriften grundsätzlich sogar geboten wäre. Die Regeln für die laufende Buchhaltung bilden einschlägige Gesetze, deren Hauptzweck nicht das Bereitstellen von Entscheidungsgrundlagen für Unternehmer ist, sondern die Informationsfunktion für den Fiskus einerseits und die Gläubiger und Investoren andererseits.

Aussagekräftige Kostenrechnung – Wie wird’s gemacht?

Bei der Kostenrechnung werden die Zahlen aus der Buchhaltung übernommen, erforderlichenfalls angepasst, durch fehlende Positionen ergänzt, nach bestimmten Kriterien unterteilt und als Berechnungsgrundlage für unterschiedliche Zwecke weiterverarbeitet. Je nachdem, wofür die Kostenrechnung dienen soll, kann diese von sehr einfach bis sehr komplex konzipiert werden. Ungleich der laufenden Buchhaltung, die in den meisten Fällen ähnlich organisiert ist, wird bei der Implementierung einer Kostenrechnung sehr individuell auf die Erfordernisse des Unternehmens eingegangen.

Die Führung einer verlässlichen Kostenrechnung erfordert je nach Komplexität ein großes Maß an Zusammenarbeit und Genauigkeit. Als Steuerberater stehe ich sowohl bei der Planung, der technischen Umsetzung als auch bei der Auswertung der Ergebnisse beratend zur Seite. Die Datenerfassung erfolgt gemeinsam mit der Führung der laufenden Buchhaltung. Auf Basis dieser Daten lassen sich eine Reihe an Auswertungen generieren, zugeschnitten darauf, was Sie als Unternehmer an Informationen benötigen.

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