Steuerberatung

Steuerberatung Reinhard Hahn - Bereich Steuerberatung
Als Ihr Steuerberater kann ich Sie dabei unterstützen, die Abgaben in Ihrer Planung richtig zu kalkulieren, indem wir uns Gestaltungsalternativen gemeinsam ansehen und deren unterschiedlichen Auswirkungen besprechen.

Dass die Abgabenbelastung in Österreich vergleichsweise hoch ausfällt, ist bekannt und für viele auch deutlich spürbar: nicht nur die Steuer, vor allem auch die Sozialversicherungsbeiträge lassen das erwirtschaftete Einkommen oft deutlich schrumpfen. Für UnternehmerInnen wird diese Belastung sogar noch deutlicher sichtbar als für Nichtselbständige, einerseits weil die Abgaben nicht durch jemand anderem abgeführt werden, andererseits aber auch, weil auf dem Gehaltszettel die Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung nicht aufscheinen.

Mag. Reinhard Hahn - Steuerberatung in Ziersdorf

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Mein Leistungsangebot im Bereich der Steuerberatung

Steuerberatung (im engeren Sinn)

Als Ihr Steuerberater stehe ich für komplexe Fragestellungen und Entscheidungsmöglichkeiten sehr gerne zur Seite. 

Vertretung vor dem Finanzamt und anderen Behörden

Nahezu alle Klienten nehmen das Service in Anspruch, dass der Steuerberater als Zustellbevollmächtigter fungiert und die Fristen im Auge behält. 

Erstellung der jährlichen Steuererklärung

Die Erstellung der jährlichen Steuererklärung ist eines jener Leistungsbereiche welche ich Ihnen als Ihr persönlicher Steuerberater gerne abnehmen kann. 

Begleitung von Betriebsprüfungen

Als Ihr Steuerberater vertrete ich aufgrund der von Ihnen erteilten Vollmacht Ihre Anliegen vor den Abgabebehörden natürlich auch bei Prüfungen. 

Durchsetzung der Rechte und Interessen meiner Klienten

Als Ihr Steuerberater erhebe ich Beschwerde gegen abweichende Bescheide und stehe für Klärungen bei unterschiedlichen Rechtsinterpretationen zur Seite. 

Verteidigung in Finanzstrafverfahren

Gerade bei Finanzstrafverfahren ist es wichtig, einen sachkundigen Partner neben sich zu haben, der einem im Falle eines Verfahrens verteidigt. 

Steuerberatung

Steuern und Abgaben stellen also einen einflussreichen Kostenfaktor dar, der bei der unternehmerischen Planung unbedingt einkalkuliert werden muss und der Entscheidungen wesentlich beeinflussen kann. Als Ihr Steuerberater kann ich Sie dabei unterstützen, die Abgaben in Ihrer Planung richtig zu kalkulieren, Gestaltungsalternativen und deren unterschiedliche Auswirkungen aufzuzeigen und so, gemeinsam mit Ihnen, den für Sie langfristig günstigsten Weg zu finden.

Die Auswahl der richtigen Rechtsform

Ein wichtiges Beratungsfeld ist in diesem Zusammenhang die Wahl der geeigneten Rechtsform: hier stehen, neben dem klassischen Einzelunternehmen, auch unterschiedliche Formen der Personengesellschaft zur Auswahl: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR), die Offene Gesellschaft (OG) oder die Kommanditgesellschaft (KG). Daneben gibt es noch die Möglichkeit der Gründung einer Kapitalgesellschaft, hier vor allem die weit verbreitete  GmbH. Welche Rechtsform zu Ihrem Unternehmen am besten passt hängt von vielen Faktoren ab, sei es der Kapitalbedarf, die zu erwartenden Ergebnisse, Haftungsfragen, die gewünschte Form der Zusammenarbeit mit Teilhabern, die familiäre Situation, usw. Als Ihr Steuerberater zeige ich die unterschiedlichen Alternativen und deren Auswirkungen auf, versuche, die für Ihr Unternehmen langfristig bestgeeignetste Rechtsform zu finden und unterstützte Sie bei den erforderlichen Schritten zur Gründung.

Umsatzsteuerrecht

Auch im Bereich des Umsatzsteuerrechts ergeben sich komplexe Fragestellungen und Entscheidungsmöglichkeiten, welche teils substanzielle finanzielle Auswirkungen haben können. So sind zum Beispiel zahlreiche Betriebe und Vermietungen in Österreich als Kleinunternehmen von der Umsatzsteuer befreit. Diese Kleinunternehmer-Befreiung zählt, da dem Unternehmer kein Vorsteuerabzug zusteht, zu den „unechten“ Steuerbefreiungen. Für viele Kleinunternehmer macht es unter Umständen Sinn, auf diese Befreiung zu verzichten und Umsatzsteuer abzuführen, um im Gegenzug in den Genuss des Vorsteuerabzuges zu kommen. Die Klärung dieser Frage ist aufgrund teils sehr langfristiger Nachwirkungen nicht immer einfach und hängt unter anderem vom Unternehmensgegenstand, den Abnehmern und der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens ab. Als Ihr Steuerberater kläre ich Sie über die unterschiedlichen Auswirkungen in Gegenwart und Zukunft auf und versuche, gemeinsam mit Ihnen die individuell für Sie beste Entscheidung zu finden.

Beratung bei wichtigen Unternehmensentscheidungen

Oft reichen nur vermeintlich unwesentliche Änderungen in einem Unternehmen (oder bei einer Vermietung) aus, um (negative) substanzielle steuerliche Auswirkungen hervorzurufen. Als Ihr Steuerberater lege ich Ihnen ans Herz, die Steuern im Hinterkopf zu haben und mich zu kontaktieren, bevor wichtige Entscheidungen gefällt werden. Leider passiert es sonst immer wieder, dass entstandene Schäden im Nachhinein nicht mehr repariert werden können. Die allfällig entstehenden Beratungskosten sind gegenüber den potenziellen Schäden oft vernachlässigbar.

Optimierung des Jahresergebnisses

Der Bereich Steuerberatung umfasst auch die Optimierung des Jahresergebnisses mittels der zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten. Die Erstellung einer Vorschaurechnung bildet hier zumeist die Basis, um bestimmte Dinge noch vor Jahresende zu erledigen, die sich positiv auf die Steuerbelastung auswirken. Beispiele hierfür sind das zeitliche Vorziehen notwendiger Investitionen und Ausgaben, die Anschaffung von Wertpapieren für die optimale Ausnützung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages, die zeitliche Verschiebung von Zahlungseingängen mittels Verzögerung von Abrechnungen und Gewährung von Zahlungszielen etc. Das Ziel ist die Glättung der Jahresergebnisse, um negative Progressionseffekte zu vermeiden.

Steuererklärung

In regelmäßigen Abständen hört man von Plänen der Politik, dass das Steuersystem „entrümpelt“ und es für Steuerpflichtige ganz einfach werde, ihre Steuer zu berechnen.

In meiner mittlerweile fast 20jährigen Tätigkeit in dieser Branche ist von einer Vereinfachung im Gesamten keine Spur. Zwar wurde einerseits die Arbeit durch die technische Entwicklung wesentlich erleichtert (zB durch FinanzOnline), auf der anderen Seite wurde der Umfang dadurch wesentlich erhöht: Seitens der Abgabenbehörde werden die elektronisch übermittelten Daten der Steuererklärung weitgehend automatisationsgestützt verarbeitet, weshalb die Erklärungen immer detaillierter und in der Folge unübersichtlicher werden.  Zahlreiche Ausnahmen und ständige Änderungen in der Steuergesetzgebung und Rechtsprechung sorgen für eine entsprechende Komplexität, welche es selbst für Experten oft schwierig macht, die richtigen Angaben zu machen. Als Ihr Steuerberater erstelle und übermittle ich Ihre Steuererklärungen aufgrund der mir vorliegenden Daten und Informationen unter Beachtung aller anzuwendenden Vorschriften.

Rechte und Interessen durchsetzen

Nach Übermittlung der Steuererklärungen entscheidet das Finanzamt über die Höhe Ihrer Abgabenpflicht, indem Steuerbescheide erlassen werden. Durch richtiges Ausfüllen und durch geeignete Beilagen versuche ich als Ihr Steuerberater, der Abgabenbehörde möglichst alle relevanten Informationen zukommen zu lassen, damit die Bescheide mit den eingereichten Erklärungen übereinstimmen. Zusätzlich Informationen und Unterlagen, welche das Finanzamt durch die Zusendung von Ergänzungsersuchen anfordert, werden ehestmöglich nachgereicht.

 

Dennoch kommt es immer wieder vor, dass ein Bescheid von der abgegebenen Steuererklärung abweicht. Dies kann zum Beispiel an einem Fehler der Abgabenbehörde liegen oder durch eine abweichende Rechtsinterpretation veranlasst sein. Oft geht es dabei um viel Geld. Als Ihre steuerliche Vertretung erhebe ich Beschwerde gegen den abweichenden Bescheid und kämpfe dafür, dass finanzieller Schaden von Ihnen abgewendet wird, bei ausreichenden Erfolgsaussichten, wenn es sein muss, sogar bis zum Höchstgericht! Auch wenn man sich seiner Sache sicher glaubt – eine Erfolgsgarantie gibt es in den seltensten Fällen. Rückblickend auf meine bisherige Berufserfahrung kann ich aber behaupten, dass die weitaus überwiegende Mehrheit meiner Beschwerden letzten Endes erfolgreich war.

Mag. Reinhard Hahn - Steuerberatung in Ziersdorf

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Hinweis: Bei der Erstberatung geht es nicht um die Lösung konkreter Fallkonstellationen. In erster Linie wird in diesem Beratungsgespräch geklärt, mit welchen meiner Leistungen ich Sie unterstützen kann und wie wir unsere Zusammenarbeit bestmöglich organisieren.

Vertretung vor den Behörden

Als Unternehmer hat man laufend mit dem Finanzamt zu tun: Die Meldung von Abgaben, das Stellen von Rückzahlungsanträgen und Überrechnungsanträgen, die Beantwortung von Ergänzungsersuchen, die Herabsetzung von Vorauszahlungen und die Beantragung von Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung, Stundung) sind häufig vorkommende Beispiele, in denen eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt erforderlich sind.

Nahezu alle Klienten nehmen das Service in Anspruch, dass der Steuerberater als Zustellbevollmächtigter fungiert. Auf diesem Weg empfange ich als Ihr Steuerberater Ihre Finanzamtspost direkt, erledige nach Möglichkeit für Sie, was ich selbst erledigen kann und leite die für Sie relevanten Nachrichten an Sie weiter. Diese Vorgangsweise spart Ihnen Zeit, minimiert das Risiko, dass wichtige Fristen versäumt werden und führt bei vielen Steuerpflichtigen zu weniger Schweißausbrüchen, wenn unangenehme Nachrichten vorgefiltert, erläutert und mit Handlungsmöglichkeiten überbracht werden.

Begleitung von Betriebs- prüfungen

Finanzbeamte sind Menschen wie Sie und ich, die auch nur ihre Aufgaben zu erledigen haben. Und dazu gehört auch die Durchführung von Betriebsprüfungen (BP), Nachschauen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen (USO) und GPLAs (Gemeinsame Prüfung der Lohnabgaben). Niemand wird gern geprüft, das ist klar, und selbst wenn man ein reines Gewissen hat besteht doch die Ungewissheit, ob man wirklich alles richtig gemacht hat, nichts vergessen hat oder ob der Prüfer gewisse Dinge vielleicht anders interpretiert als man selbst. Jemand, der sich nicht laufend mit dem Thema Abgaben auseinandersetzt, ist für eine Diskussion mit einem Prüfer der Abgabenbehörde zumeist nicht ausreichend gerüstet – ein Umstand, der teuer zu stehen kommen kann.

 

Als Ihr Steuerberater vertrete ich aufgrund der von Ihnen erteilten Vollmacht Ihre Anliegen vor den Abgabenbehörden selbstverständlich auch bei Prüfungen. Die Kommunikation mit dem Prüfer erfolgt weitgehend über den Steuerberater, wodurch die Gefahr von Missinterpretationen weitgehend eliminiert wird und natürlich auch dafür gesorgt wird, dass Sie nicht in Ihren Rechten verletzt werden. Prüfer, die einen Steuerberater als Gegenüber haben, sind dadurch wesentlich mehr angehalten, ihre Aufgabe ordnungsgemäß zu erledigen und nicht über den Abgabepflichtigen „drüberzufahren“.

Verteidigung in Finanz- strafverfahren

Nicht nur die vorsätzliche Hinterziehung von Abgaben können ein Finanzstrafverfahren nach sich ziehen! Fehlinterpretationen oder bereits kleine Unachtsamkeiten können eine hohe Steuernachzahlung verursachen und die Eröffnung eines Finanzstrafverfahrens auslösen.  Noch mehr als bei abgabenbehördlichen Prüfungen braucht es in diesen Fällen einen sachkundigen Helfer an Ihrer Seite. Als Ihr Steuerberater sorge ich für Ihre Verteidigung in Finanzstrafverfahren und kämpfe dafür, dass eine drohende Strafe so gering als möglich ausfällt.

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